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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) für PayLife Maestro Shopping Center Gut­schein­karten (Deutschland)

I. Informationen gemäß § 675d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) iVm Artikel 248 §§ 1–16 sowie gemäß Artikel 246 b §§ 1–2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nicht wiederaufladbare, übertragbare PayLife Maestro Wertkarten (Gutscheinkarte) (Fassung Juli 2016, Stand März 2019):

Diese Informationen finden Sie in den unten abgedruckten Geschäftsbedingungen. Insbesondere finden Sie Informationen über die Verwendung der Wertkarte (§§ II.4., II.5., II.7., II.8.), die Entgelte (§§ II.7., II.8., II.14.), die Rücktauschbedingungen (§ II.8.), Sperre (§ II.10.), Haftung des Karteninhabers (§ II.9.), Dauer des Kartenvertrages (§ II.3.). Zusätzlich geben wir Ihnen bekannt:

Informationen zum Zahlungsdienstleister easybank AG:

easybank AG (kurz: Bank),
Wiedner Gürtel 11,
1100 Wien,
Österreich
Registriert beim Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 150466z

Servicekontakt:
PayLife Service Center,
Postfach 888,
1011 Wien,
Österreich,
+43 (0)5 99 06-0,
service@paylife.at

easybank AG ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 (1) Bankwesengesetz. Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Österreich (www.fma.gv.at)

easybank AG ist Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (Sektion Banken), 1045 Wien, Österreich, Wiedner Hauptstraße 63 (www.wko.at)

Wesentliche Merkmale des Zahlungsdienstes:Die Bank erbringt folgende Zahlungsdienste: Das Maestro-Service ist ein weltweit verbreitetes Zahlungs- und Bargeldbezugssystem, welches unter anderem mit Wertkarten bargeldlose Zahlungen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (in der Folge: Vertragsunternehmen) ermöglicht.

Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs/Widerruf: Mit Ihrer Anweisung (das ist etwa die Eingabe des Bezahlcodes beim Vertragsunternehmen) wird Ihr Zahlungsauftrag unwiderruflich. Die Abwicklung Ihres Zahlungsauftrages wird zwischen Ihrem Vertragsunternehmen und seinem Zahlungsdienstleister geregelt.

Informationen oder Kundenkennungen, die für die ordnungsgemäße Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind:Diese sind in § 4 unter 4.1 der AGB geregelt.

Zeitpunkt des Zugangs des Zahlungsauftrags/maximale Ausführungsfristen: Dies ist in § 4 unter 4.1 der AGB geregelt.

Betragsobergrenzen für die Nutzung der Karte: Eine Nutzungsobergrenze ergibt sich durch die Höhe des eingezahlten Guthabens und durch den maximalen Ladebetrag. Dies ist in § 8 unter 8.1 der AGB geregelt.

Von Ihnen angewiesene Beträge werden von dem auf der Wertkarte geladenen Guthaben zum Abzug gebracht, nachdem der Zahlungsdienstleister des Vertragsunternehmens Ihre Zahlungsanweisung übermittelt hat. Entgelte ziehen wir auch vom auf der Wertkarte geladenen Guthaben ab.

Zu entrichtende Entgelte, Zinsen, Wechselkurse: Diese sind detailliert aufgeführt in § 7 unter 7.3 sowie in § 14 der AGB.

Kommunikation: Soweit in den AGB nichts anderes festgehalten ist, kommunizieren wir mit Ihnen schriftlich in Papierform. Mit Ihrer Zustimmung kommunizieren wir mit Ihnen auch über andere dauerhafte Datenträger (wie z. B. E-Mail). Wir gehen in diesem Fall davon aus, dass Sie über die notwendigen technischen Einrichtungen verfügen. Soweit dies vereinbart ist, stehen Ihnen auch andere Kommunikationsmittel, wie z. B. Telefon und Telefax, für die Kommunikation mit uns zur Verfügung. So können Sie etwa Ihre Wünsche, Karten zu sperren, telefonisch bekannt geben.

Die Kommunikation zwischen uns und Ihnen erfolgt in Deutsch. Deutsch ist auch Vertragssprache. Es gilt deutsches Recht auch für die vorvertraglichen Beziehungen.

Diese Informationen und die AGB werden dem Karteninhaber während der Vertragslaufzeit jederzeit auf Anfrage in Papierform zur Verfügung gestellt.

Reklamationen und Beschwerden: Reklamationen über die fehlerhafte Abwicklung Ihrer Wertkartenzahlungen diskutieren wir gerne mit Ihnen. Es stehen Ihnen dafür unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0800 188 8945 zur Verfügung. Sie können uns auch gerne eine E-Mail schicken: prepaid@paylife.at. Sollten Sie mit einer von uns angebotenen Lösung nicht zufrieden sein, können Sie Ansprüche bei der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, oder bei den ordentlichen Gerichten geltend machen. Unser gesetzlicher Gerichtsstand ist Wien, Österreich, Innere Stadt. Sie können sich auch an die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Österreich, wenden. Nach § 28 ZAG können Sie auch schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über den Zahlungsdienstleister erheben (Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn) oder nach § 14 UKlaG die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anrufen.

Haftung des Nutzers (auch bei missbräuchlicher Nutzung): Diese ist geregelt in § 9 der AGB.

Sorgfaltspflichten des Karteninhabers: Diese sind geregelt in § 9 unter 9.3, 9.4 und 9.5 der AGB.

Laufzeit, Kündigung des Kartenvertrags: Diese sind geregelt in § 3 und § 12 der AGB.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher – Privatkunden (bei Fernabsatz und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen)

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (bei Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten im Fernabsatz), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB (bei Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten außerhalb von Geschäftsräumen), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 12 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Die Bank, Servicekontakt:
PayLife Service Center, Postfach 888, 1011 Wien, Österreich; E-Mail-Adresse: prepaid@paylife.at

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Leistung zum Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für nicht wiederaufladbare, übertragbare PayLife Maestro Wertkarten (Gutscheinkarte) (Fassung Mai 2018, Stand Mai 2018):

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber einer nicht wiederaufladbaren, übertragbaren Gutscheinkarte (in der Folge: Wertkarte) einerseits und easybank AG (kurz: Bank) andererseits.

§ 1 Definitionen

1.1. Wertkarte (auch Gutscheinkarte):
Eine von der Bank herausgegebene Zahlungskarte, mit der Zahlungen nur bis zu der Höhe vorgenommen werden können, bis zu der sie vorher geladen wurde (§ 8). Zahlungen können mit Vorlage der Wertkarte und Eingabe des Bezahlcodes vorgenommen werden.

1.2. Bezahlcode:
Der Bezahlcode ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber zusammen mit seiner Wertkarte erhält. Die Eingabe dieses Bezahlcodes ermöglicht die Benutzung der Wertkarte für Zahlungen.

1.3. Kunden-Kontrollnummer:
Die Kunden-Kontrollnummer, die auf der Wertkarte angegeben ist, dient zum Abrufen des Guthabens und der Transaktionen auf der hierfür eingerichteten Website www.paylife.at/guthaben. Mit der Kunden-Kontrollnummer können keine Verfügungen über geladene Beträge vorgenommen werden.

1.4. Karteninhaber:
Personen, die entweder eine solche Wertkarte von der Bank erworben haben oder denen eine solche Wertkarte gemäß § 5 dieser Vereinbarung übertragen wird.

1.5. Vertriebsstellen:
Vertriebsstellen sind die von der Bank unter www.paylife.at bekannt gegebenen Einrichtungen, in denen Wertkarten erhältlich sind.

1.6. Maestro-Service:
Das Maestro-Service ist ein weltweit verbreitetes Zahlungs- und Bargeldbezugssystem, welches unter anderem mit Wertkarten bargeldlose Zahlungen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (in der Folge: Vertragsunternehmen) ermöglicht.

1.7. Zahlungseinrichtungen:
Sind sowohl Datenendgeräte bei Vertragsunternehmen als auch persönliche Datenendeinrichtungen (alle in der Folge: POS-Terminal).

§ 2 Vertragsabschluss

Der Kartenvertrag kommt durch Übergabe der Wertkarte oder, im Fall der Zusendung, mit Zustellung der Wertkarte an den ersten Karteninhaber zustande.

§ 3 Gültigkeit der Wertkarte/Vertragsdauer

3.1. Auf der Wertkarte sind sowohl Monat als auch Jahr des Endes ihrer Gültigkeitsdauer angegeben. Gültig ist sie bis zum Ende des Monates, das auf der Wertkarte angegeben ist. Dieses Vertragsverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit Ablauf der Gültigkeit der Wertkarte.

3.2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte ist der Karteninhaber nicht mehr berechtigt, die Wertkarte gemäß § 4 zu benutzen. Es steht ihm jedoch die Möglichkeit der Entladung gemäß § 8 oder des kostenlosen Tausches der abgelaufenen Wertkarte gegen eine neue Wertkarte gemäß § 12.6 offen.

§ 4 Verwendungsmöglichkeiten der Wertkarte

4.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Zahlungseinrichtungen, die mit dem Maestro-Logo gekennzeichnet sind, mit der Wertkarte und durch Eingabe des Bezahlcodes Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen in Deutschland bargeldlos zu bezahlen, soweit dies im geladenen Betrag Deckung findet. Der Karteninhaber weist durch Eingabe des Bezahlcodes und durch Einstecken der Karte bei Kartenterminals in die dafür vorgesehene Öffnung die Bank unwiderruflich an, den angewiesenen Betrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Die Bank nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.

4.2. Die Wertkarte wird anonym benutzt, sodass ein Nachweis der Autorisierung einzelner Zahlungsvorgänge der Bank nicht möglich ist.

4.3. Der Karteninhaber darf mit der Karte ausschließlich in Deutschland bargeldlos bezahlen.

4.4. Die Karte darf in den folgenden Geschäftsfällen nicht verwendet werden:
Telefonische oder postalische Bestellungen (Mail Orders und Telephone Orders (MOTO))
Internet-/E-Commerce Transaktionen
Bargeldabhebungen an Automaten

§ 5 Übertragbarkeit der Wertkarte

5.1. Solange noch niemand auf der Wertkarte im Unterschriftsfeld unterschrieben hat, ist die Wertkarte übertragbar. Nach erfolgter Unterschrift auf der Wertkarte darf diese nur von der Person, die die Unterschrift geleistet hat, verwendet werden.

5.2. Der Karteninhaber darf die Wertkarte Dritten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übertragen. Wird die Wertkarte an Personen übertragen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

5.3. Der Karteninhaber hat einem Dritten alle Rechte und Pflichten, die den Karteninhaber aufgrund dieses Vertrages treffen oder ihm zustehen, bei Übergabe der Wertkarte rechtswirksam zu übertragen. Mit Übernahme der Wertkarte oder mit Unterfertigung der Wertkarte erfolgt der Eintritt in den Vertrag und die Akzeptanz der Vertragsbedingungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen

Der Karteninhaber hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (etwa über die Höhe des Rechnungsbetrages oder Gewährleistungsansprüche), ausschließlich direkt mit dem Vertragsunternehmen zu klären. Die Bank übernimmt keine Haftung aus dem zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen zustande gekommenen Grundgeschäft.

§ 7 Information über den Guthabenstand der Wertkarte und Meldepflichten

7.1. Der Karteninhaber kann den Guthabenstand, Transaktionsdaten sowie Kartendetails (z. B. das Ablaufdatum) seiner Wertkarte jederzeit unter Angabe seiner Kartennummer und Kunden-Kontrollnummer auf der Website der Bank mit der Adresse www.paylife.at/guthaben abfragen.

7.2. Die Bank ist auch berechtigt, andere Abfragesysteme für die unter § 7.1 genannten Informationen einzurichten (z. B. per SMS oder an Geldausgabeautomaten). Solche Abfragesysteme werden entweder auf der unter § 7.1 erwähnten Internetadresse oder in sonst geeigneter Form dem Karteninhaber bekanntgegeben.

7.3. Das Entgelt für das Abfragen der Informationen gemäß § 7.1 und § 7.2 ist in § 14.1 geregelt.

7.4. Dem Karteninhaber wird empfohlen, nach jeder Transaktion seinen Guthabenstand zu überprüfen und festzustellen, ob dieser den durchgeführten Transaktionen entspricht, und die so abgefragten Daten zu speichern. Reklamationen gegenüber der Bank wegen eines fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorganges (z. B. Doppelzahlung) sind unverzüglich nach Feststellung, das heißt ohne schuldhafte Verzögerung, vorzunehmen, wenn der Karteninhaber eine Berichtigung dieses Zahlungsvorgangs von der Bank verlangt (Rügeobliegenheit). Die Frist für den Karteninhaber zur Unterrichtung der Bank zur Erwirkung einer Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung oder Gutschrift. Andere Ansprüche des Karteninhabers gegen die Bank oder das Vertragsunternehmen bleiben davon unberührt.

§ 8 Ladung und Rücktausch

8.1. Die Wertkarte kann einmalig mit einem Betrag in der Höhe von mindestens EUR 10,00 bis maximal EUR 100,00 geladen werden.

8.2. Das Guthaben auf der Wertkarte kann bei der Bank jederzeit zur Gänze oder in Teilen während der Gültigkeitsdauer zurückgetauscht werden. Der Rücktausch des Guthabens erfolgt innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte unentgeltlich. Wird der Rücktausch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte oder nach mehr als einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte verlangt, hat der Karteninhaber für den Rücktausch ein Entgelt gemäß § 14.2 zu zahlen.

8.3. Der Rücktausch kann in allen Fällen nur unter Bekanntgabe des Namens, des Wohnsitzes, der Kartennummer, des Ablaufdatums und einer Bankverbindung in Textform erfolgen. Befindet sich das Empfängerkonto bei einem Kreditinstitut innerhalb des SEPA Zahlungsverkehrsraumes, müssen die International Bank Account Number (IBAN) und der Business Identifier Code (BIC) bekannt gegeben werden. Wird das Empfängerkonto bei einem Kreditinstitut außerhalb des SEPA Zahlungsverkehrsraumes geführt, sind Kontonummer und SWIFT-Code bekannt zu geben. Die Kosten der internationalen Überweisung hat zur Gänze der Karteninhaber zu tragen.

8.4. Eine Verzinsung der geladenen Beträge erfolgt nicht.

§ 9 Pflichten und Haftung des Karteninhabers

9.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung der Karte die Bedingungen für deren Ausgabe und Nutzung, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind, einzuhalten. Er ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Karte alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Karte vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

9.2. Der Karteninhaber ist nur solange berechtigt, die Karte oder die Kartendaten für Zahlungszwecke zu verwenden, als

  • das Vertragsverhältnis aufrecht und
  • die Karte gültig ist.

9.3. Der Karteninhaber ist dabei verpflichtet, die Wertkarte sorgfältig zu verwahren. Keine sorgfältige Verwahrung ist insbesondere:

  • Die Aufbewahrung der Karte in einer Weise, dass Dritte an ihr ohne erheblichen Aufwand unbefugt Gewahrsam erlangen können;
  • die Verwendung von Karte und Kartendaten für andere Zwecke als die des Zahlungsverkehrs;
  • die Weitergabe der Karte oder der Kartendaten an Dritte, es sei denn zum Zweck einer Zahlung in einem Umfang, wie er für die Zahlung unbedingt notwendig ist, an das Vertragsunternehmen und dessen Mitarbeiter.

9.4. Sobald der Karteninhaber Kenntnis von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht von ihm autorisierter Nutzung der Wertkarte oder der Kartendaten erlangt, hat er dies der Bank unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige stellt die Bank eine Telefonnummer zur Verfügung, die 24 Stunden pro Tag, 7 Tage pro Woche zu erreichen ist (§ 10).

9.5. Warnhinweis: Die Wertkarte kann wie Bargeld verwendet werden. Auch ein unberechtigter Dritter (etwa ein Dieb) kann ohne weitere Sicherheitsmechanismen mit einer gefundenen oder gestohlenen Wertkarte bezahlen. Die Bank haftet daher nicht für den Missbrauch der Karte vor einer Sperrmeldung (siehe § 4.2). Bewahren Sie die Wertkarte deshalb so sorgfältig wie Bargeld auf.

§ 10 Sperre der Karte

10.1. Die Wertkarte ist anonym und übertragbar. Die Bank kann bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Wertkarte eine Sperre nur unter Bekanntgabe der Kartennummer und des Ablaufdatums vornehmen. Für die Sperre stellt die Bank die international erreichbare Sperrnotrufnummer +43 (0)5 99 06-4500, die an 7 Tagen pro Woche, 24 Stunden pro Tag erreichbar ist, zur Verfügung.

10.2. Erfolgte die nicht autorisierte Verwendung der Karte nachdem der Karteninhaber den Verlust, Diebstahl, eine missbräuchliche Verwendung oder eine andere nicht autorisierte Nutzung der Karte der Bank angezeigt hat, so haftet der Karteninhaber nicht, es sei denn, dass er betrügerisch gehandelt hat. Dasselbe gilt, falls die Bank der Verpflichtung sicherzustellen, dass der Karteninhaber jederzeit die Möglichkeit hat, den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche oder nicht autorisierte Verwendung der Karte anzuzeigen, nicht entsprochen hat.

10.3. Nach einer Sperre ist der Rücktausch des Guthabens gemäß § 8 möglich.

10.4. Die Sperre erfolgt für den Karteninhaber kostenlos.

10.5. Wurde die Karte gesperrt, so sind Vertragsunternehmen berechtigt, die Karte einzuziehen. Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete Karte darf vom Karteninhaber nicht mehr verwendet werden.

10.6. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Wertkarte ist die Verwendung der Karte (§ 3.2) und somit eine Sperre nicht möglich.

§ 11 Ersatzkarte

Wurde eine Wertkarte, die noch ein Guthaben aufweist, für Zahlungstransaktionen unbrauchbar, so wird die Bank über Antrag des Karteninhabers diesem unentgeltlich eine Ersatzkarte ausstellen, auf die das Guthaben der unbrauchbar gewordenen Wertkarte übertragen wird.

§ 12 Vertragsbeendigung, Verjährung

12.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit in Textform zu kündigen. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers werden durch die Kündigung oder sofortige Auflösung nicht berührt und sind zu erfüllen.

12.2. Mit der Vertragsauflösung bzw. dem Vertragsende endet auch die Berechtigung, die Karte zu verwenden und/oder mit den Kartendaten Rechtsgeschäfte mit Vertragsunternehmen abzuschließen.

12.3. Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Karte unverzüglich der Bank herauszugeben.

12.4. Befindet sich auf der Wertkarte nach Beendigung der Vertragsdauer noch ein Guthaben, so kann der Karteninhaber die Auszahlung unter Bekanntgabe einer Kontonummer bei einem Kreditinstitut verlangen (vgl. § 8.3). Verlangt er diese Auszahlung erst mehr als ein Jahr nach Vertragsablauf, ist die Bank berechtigt, ein Entgelt für den Rücktausch gemäß § 14.2 zu verlangen und mit dem Guthaben zu verrechnen. Bis zum Rücktausch wird von der Bank ein Entgelt gemäß § 14.5 vom vorhandenen Guthaben in Abzug gebracht.

12.5. Der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens einer Wertkarte unterliegt der Verjährung gemäß § 195 BGB und beginnt gemäß § 199 BGB.

12.6. Auf Wunsch des Karteninhabers wird das auf der Wertkarte nach Beendigung der Vertragsdauer befindliche Guthaben auch auf eine neu auszustellende Wertkarte übertragen. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines neuen Kartenvertrages zwischen der Bank und dem Karteninhaber.

§ 13 Allgemeines

Die Vertragsteile vereinbaren die Geltung des deutschen Rechts mit der Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 14 Entgelte

Der Karteninhaber verpflichtet sich, die vereinbarten Entgelte zu bezahlen. Für die Verwendung der Wertkarte werden folgende Entgelte in Rechnung gestellt:

14.1. Pro Abfrage des Guthabens und/oder der Transaktionsdaten per SMS oder an Geldausgabeautomaten: EUR 0,25
Internetabfragen gemäß § 7.1 sind kostenlos.

14.2. Für den Rücktausch von Guthaben: 5 % des rückgetauschten Betrages, mind. EUR 2,00, max. EUR 5,00, wenn der Karteninhaber

14.2.1. vor Ende der Vertragsdauer einen Rücktausch verlangt,

14.2.2. den Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer (§ 3) beendet oder

14.2.3. den Rücktausch nach mehr als einem Jahr nach Ende des Vertragsverhältnisses (§ 12) verlangt.

Die Kosten der Überweisung auf ein Konto außerhalb des SEPA Zahlungsverkehrsraumes hat zur Gänze der Karteninhaber zu tragen.

14.3. Die Bank ist berechtigt, die Entgelte gemäß § 14 vom auf der Wertkarte geladenen Guthaben zum Abzug zu bringen.

14.4. Der Karteninhaber hat die Kosten für die Benutzung von ihm verwendeten Fernkommunikationsmitteln selbst zu tragen.

14.5. Für das Bereithalten eines nach Kartenablauf noch vorhandenen Guthabens, wird ein monatliches Bereithaltungsentgelt in Höhe von monatlich EUR 2,00 verrechnet.
Das Entgelt wird vom auf der Karte verfügbaren Guthaben abgezogen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Das bedeutet, dass das Entgelt im Folgemonat für den vorangegangenen Monat angelastet wird. Die Bank ist berechtigt, das Entgelt für jeden begonnenen Monat ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Karte zu verrechnen, wobei die Bank für die ersten 3 Monate ab Ende der Gültigkeitsdauer das Entgelt nicht verrechnen wird. Der Karteninhaber ist jederzeit berechtigt, einen Rücktausch seines Guthabens gemäß § 8.2 bzw. §§ 12.4 und 12.5 anzufordern.

§ 15 Warnhinweise

15.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte verrechnen. Die Bank hat darauf keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren.

15.2. Es gibt Vertragsunternehmen, die die Karte für die Zahlung nur dann akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises). Die Bank empfiehlt daher, neben der Karte stets einen Lichtbildausweis mitzuführen.

15.3. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag bei der Bank eingelangt ist, können in Einzelfällen dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt werden können. Solche technischen Störungen sowie die Nichtakzeptanz einer Karte bzw. die Ablehnung einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag der Bank nicht zugeht. Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang ausgelöst wird und keine Zahlung durch die Bank erfolgt.