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Teilnahmebedingungen Oster-Gewinnspiel_Vor Ort

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:

Werbegemeinschaft Bahnhofspassagen Potsdam e. V.
Babelsberger Straße 16
14473 Potsdam

Vertreten durch:
Katleen Goerke (Vorsitzende)
Carsten Paul (Vorstandssprecher)
Jens Verch
Mike Bessert
Christian Behm

Kontakt:
Telefon 0331 233790
info@bahnhofspassagen-potsdam.de

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Potsdam 
Registernummer: 7673 P

2. Gewinnspiel Zeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 25.03.2024 um 10:00 Uhr und endet am 30.03.2024 um 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und mit gemeldetem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:

  • bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,

  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

  • bei unlauterem Handeln oder

  • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

4. Teilnahme

Für dieses Gewinnspiel müssen Teilnehmende ein in den Bahnhofspassagen Potsdam erhältliches Gewinnspielheft mit dem korrekten Lösungswort ausfüllen. Das Lösungswort ergibt sich aus der korrekten Zuordnung von 9 Lösungsbuchstaben, die an 9 verschiedenen Shops zu finden sind. Die korrekte Zuordnung der Lösungsbuchstaben erfolgt durch das Eintragen der gefundenen Buchstaben in das dazu farblich passende Feld. Der mit dem korrekten Lösungswort vervollständigte und mit den persönlichen Daten ausgefüllte Gewinnspielflyer muss spätestens am Samstag, den 30.03.2024, um 18:00 Uhr, in die Losbox am Infopoint eingeworfen werden. Außerdem kann die Teilnahme auch über das eigens dafür auf der Webseite angelegte Formular erfolgen. Dabei werden nur die Teilnahmen gewertet, die das korrekte Lösungswort und die als „Pflichtfeld“ markierten Felder für persönliche Angaben ausgefüllt haben. Die Teilnahme muss bis spätestens 30.03.2024 um 18 Uhr erfolgen.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Pro Teilnehmenden ist nur ein abgegebener Gewinnspielflyer möglich. Die Teilnahme per abgegebenen Gewinnspielflyer und zusätzliche Teilname per Webseiten-Formular erhöhen die Gewinnchancen nicht. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöht die Gewinnchancen nicht.

5. Gewinne, Gewinnermittlung und -benachrichtigung

Der ausgespielte Gewinn besteht aus je 5 x 1 100-Euro-Einkaufsgutschein für die Bahnhofspassagen Potsdam. Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss auf einer auf dem Zufallsprinzip basierenden Verlosung aus allen Teilnehmenden mit korrekt ausgefülltem Gewinnspielflyer oder ausgefülltem Formular mit richtigem Lösungswort ermittelt und ab dem 05.04.2024 per E-Mail über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinner selbst. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel auszuschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner/die Gewinnerin selbst verantwortlich. Sofern der jeweilige Gewinner/die Gewinnerin nicht erreichbar ist und er/sie sich nicht innerhalb von 72 Stunden nach der schriftlichen Kontaktaufnahme auf gleichem Wege per E-Mail beim Veranstalter zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird durch den Veranstalter ein neuer Gewinner ermittelt. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt ebenfalls, wenn der Gewinn nicht spätestens 7 Tage nach der Gewinnbenachrichtigung abgeholt wird. Im Falle einer nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. 

Der Gewinner/Die Gewinnerin hat sämtliche mit dem Gewinn verbundenen Kosten, die nicht ausdrücklich vom Gewinn umfasst sind, wie etwa Verpflegungs- oder sonstige Reisekosten, selbst zu tragen. Die Abwicklung des Gewinns erfolgt ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Centermanagement. .

6. Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus einer beeinträchtigten Verfügbarkeit und Angriffen Dritter gegen die Gewinnspielseite, bei technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt. Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen und zur vorzeitigen Beendigung des Gewinnspiel führen unterliegen nicht der der Haftung durch den Betreiber.

7. Haftungsausschluss

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

A. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

B. Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung davon Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

C. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

D. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

E. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

8. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe persönlicher Daten notwendig. Der Teilnehmende versichert, dass die gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels/Preisausschreibens genutzt. Teilnehmende können die erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter, Werbegemeinschaft Bahnhofspassagen Potsdam e. V., Babelsberger Straße 16, 14473 Potsdam zu richten oder auch via E-Mail an info@bahnhofspassagen-potsdam.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden sämtliche erhobene und gespeicherte personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


29.4.2024