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News

Teilnahmebedingungen Snack-Bingo

5 Gastro-Stempel sammeln und 10-Euro-Einkaufsgutschein erhalten

1. Veranstalter

Veranstalter des Snack-Bingo ist:

Werbegemeinschaft Bahnhofspassagen Potsdam e. V.
Babelsberger Straße 16
14473 Potsdam

Vertreten durch:
Katleen Goerke (Vorsitzende)
Carsten Paul (Vorstandssprecher)
Jens Verch
Mike Bessert
Thomas Braun

Kontakt:
Telefon 0331 233790
info@bahnhofspassagen-potsdam.de

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Potsdam 
Registernummer: 7673 P

2. Zeitraum der Snack-Bingo-Aktion mit Stempelsammeln 

Das Stempelsammeln auf der Snack-Bingo-Teilnahmekarte beginnt am 23.09.2024 um 9:30 Uhr und endet am 05.10.2024 um 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in diesen Teilnahmebedingungen genannten Frist möglich.  

3. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und mit gemeldetem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Nicht teilnahmeberechtigt am Snack-Bingo sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters und ihre Familienmitglieder sowie teilnehmende Mieter und deren Mitarbeitende, Angehörige, Freunde, Verwandte etc. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise:  

  • bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Aktion,

  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

  • bei unlauterem Handeln oder

  • bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion.

4. Teilnahme

Für das Stempelsammeln erhalten Teilnehmende am Infopoint in den Bahnhofspassagen Potsdam kostenfrei die Teilnahmekarte für das Snack-Bingo. Zur Teilnahme an der Aktion müssen die Teilnehmenden 5 Gastro-Stempel von mindestens 3 verschiedenen, teilnehmenden Gastro-Mietern auf der Snack-Bingo-Teilnahmekarte sammeln.  

Für jeden Verzehr innerhalb des Aktionszeitraums in diesen teilnehmenden gastronomischen Betrieben in den Bahnhofspassagen Potsdam 
  • Burgermeister
  • Bäcker Wiedemann
  • Comebuy Tea
  • Chutney
  • CulinAsia
  • Ditsch
  • Divan Grill
  • Espresso House
  • Haferkater
  • Immergrün
  • Jasma Falafel
  • LeCrobac
  • Ma´loa
  • McDonald's
  • NORDSEE
  • Pomodori
  • Wolf – Echt gute Wurst

erhalten die Teilnehmenden auf eigenen Antrag einen Stempel des jeweiligen Gastronomiebetriebes. Ziel des Stempelsammeln ist es, 5 Stempel auf der Teilnahmekarte zu sammeln. Die Stempel können sowohl bei nur einem als auch bei verschiedenen Restaurants gesammelt werden.  

5. Stempel einlösen

Teilnehmende erhalten bei Abgabe der mit 5 Stempeln abgestempelten Snack-Bingo-Teilnahmekarte einen 10-Euro-Einkaufsgutschein für die Bahnhofspassagen Potsdam. Dieser Umtausch (Einlösung) ist nur vom 23.09. bis 5.10.2024 immer montags bis samstags von 10–18 Uhr am Infopoint möglich und nur solange der Vorrat reicht. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende aus wichtigem Grund von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt. 

Für eine etwaige Versteuerung des Einkaufsgutscheins sind Teilnehmende selbst verantwortlich. 

6. Beendigung des Stempelsammelns

Die Aktion endet gemäß Ziff. 2 ordnungsgemäß am 05.10.2024 oder bereits an einem davor liegenden Zeitpunkt, nämlich dann, wenn alle der insgesamt 500 im Rahmen der Aktion zum Umtausch (Einlösung) limitiert zur Verfügung stehenden 10-Euro-Einkaufsgutscheine an Teilnehmende ausgegeben worden sein sollten. Der Veranstalter behält sich außerdem ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus einer beeinträchtigten Verfügbarkeit und Angriffen Dritter gegen die Gewinnspielseite, bei technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt. Technische oder sonstige Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs stehen und zur vorzeitigen Beendigung der Aktion führen unterliegen nicht der der Haftung durch den Betreiber.

7. Haftungsausschluss

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

A. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

B. Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung davon Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

C. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

D. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

E. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.10.2024